News

24.11.2022

Information zur staatlichen Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen ab Januar 2023

Nach aktuellem Stand wird es zum 01. Januar 2023 Änderungen der Fördervoraussetzungen für Luft/Luft-Wärmepumpen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM) geben.

Zu diesem Stichtag läuft eine Übergangsfrist ab. Danach müssen grundsätzlich alle Wärmepumpen zusätzliche Anforderungen an die Netzdienlichkeit (nachzuweisen z.B. über die Standards „SG-Ready“ oder „VHP-Ready“) erfüllen und zudem alle erzeugten Wärmemengen messtechnisch erfassen.

Für die Erfüllung des SG-Ready Standards ist jedoch die Erzeugung und Speicherung von Warmwasser notwendig. Dies ist für alle luftgeführten Wärmepumpen nicht darstellbar. Seitens des BAFA gibt es keine Information, wie diese Anforderung zu erfüllen ist. Der FGK-Verband hat, auch unter Mitwirkung von Panasonic, einen alternativen Vorschlag bezüglich der Erfüllung der Netzdienlichkeit für Luft/Luft-Wärmepumpen ausgearbeitet und an das BAFA gesendet. Bisher hat sich das BAFA nicht dazu geäußert.

Was bedeutet das für die Förderfähigkeit der Produkte?

Aufgrund der fehlenden Möglichkeit, Warmwasser zu erzeugen und zu speichern, können alle luftgeführten Wärmepumpen den SG-Ready-Standard nicht erfüllen. Aus unserem Portfolio betrifft das die derzeit förderfähigen Raumklimageräte sowie die ECOi und PACi Serie. Sollte es seitens des BAFA keine Änderung daran geben, kann ab 01. Januar 2023 keine Förderung mehr für diese Produkte beantragt werden.

Sollten Sie oder Ihre Kunden den Einbau eines der oben genannten Geräte planen, so empfehlen wir den Förderantrag bis spätestens 31.12.2022 zu stellen. Antragsteller haben dann 24 Monate Zeit um das Vorhaben umzusetzen. Eine Pflicht zur Nachrüstung besteht nicht. Gerätetypen können auch nachträglich noch geändert werden, sofern diese die geltenden Anforderungen an eine Förderfähigkeit ebenfalls erfüllen.

Was passiert, wenn es eine Änderung an der BEG-EM gibt?

Sollte eine alternative Form der Netzdienlichkeit (wie z.B. vom FGK vorgeschlagen) vom BAFA akzeptiert werden, so werden alle luftgeführten Wärmepumpen von Panasonic diese Anforderung erfüllen können. Auch die Erfassung der Wärmemengen wird möglich sein. Die Geräte wären dann weiterhin förderfähig. Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Ob es zu dieser Änderung kommt, ist derzeit vollkommen unklar.

Gibt es eine Änderung für Luft/Wasser-Wärmepumpen?

Alle unsere Geräte der Aquarea Baureihe erfüllen bereits jetzt den SG-Ready Standard und können die Wärmemengen messtechnisch erfassen. Sie sind somit auch in 2023 weiterhin förderfähig. Auch die Kombinationen aus PACi bzw. VRF mit einem Wasserwärmetauscher (wie in der BAFA-Liste aufgeführt) können die Anforderungen erfüllen und werden weiterhin förderfähig sein. Bitte beachten Sie, dass hierfür zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.

Alle weiteren Informationen zur Förderung, Hinweise zur Antragstellung und dem Panasonic Förderservice finden Sie auf dieser Website.

Passwort vergessen?

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an. Sie erhalten dann umgehend Anweisungen zum Zurücksetzen des Passworts zugesandt.